Hoher Wohnkomfort mit individuellem Ausbaustandard

Der schweizerische Immobilienmarkt verfügt über ein breites Angebot an Wohnungen und Häuser zur Miete und zum Kauf. Fast zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung leben in Mietwohnungen. Entsprechend hoch ist der Ausbaustandard, welcher sich durch überdurchschnittlichen Wohnkomfort und Individualität auszeichnet. Mietwohnungen sind in der Regel unmöbliert, verfügen jedoch immer über eine komplett eingerichtete Küche sowie über Radio-, TV- und Telefonanschlüsse. Je nach Ausbaustandard stehen Waschmaschine und Trockner in der Wohnung selbst oder in einer gemeinschaftlichen Waschküche im Haus zur Verfügung. Die Wohnungsgrösse (Zimmerzahl) wird ohne Küche und Bad/WC angegeben, eine Essecke oder ein grosser Eingangsbereich gelten als halbes Zimmer. Wohnungen werden gründlich gereinigt übergeben.

Homegate – Schweizerisches Immobilienportal
Immoclick – Schweizerisches Immobilienportal
ImmoMarktSchweiz – Schweizerisches Immobilienportal
ImmoScout24 – Schweizerisches Immobilienportal
ImmoStreet – Schweizerisches Immobilienportal
NZZ domizil – Online-Immobilienportal der Neuen Zürcher Zeitung
Tages-Anzeiger – Führende Tageszeitung für Immobilienanzeigen
Schweizerischer Mieterverband

Wohnraum in allen Preislagen

Die Schweizer sind Mieter. 65% der Wohnbevölkerung in der Schweiz leben im Mietverhältnis, und dies nicht nur in den unteren und mittleren Einkommensklassen. Aufgrund des knappen Bodens und der exzellenten Bauqualität ist Wohnen in der Schweiz im Vergleich zum benachbarten Ausland relativ teuer. Miet- und Kaufpreise richten sich nach der Lage und dem Ausbaustandard des Objekts und variieren stark, vor allem zwischen Stadt und Land. Grundsätzlich gilt: je tiefer die Steuern (Gemeindesteuersatz) – desto höher die Immobilienpreise. Durchschnittlich Verdienende geben zwischen einem Viertel und einem Drittel ihres Einkommens für die Wohnungsmiete aus.

Das zur Verfügung stehende Bauland ist in der Schweiz knapp bemessen und sehr gefragt. Entsprechend hoch sind die Grundstückspreise, die häufig ein Drittel oder mehr des Objektpreises ausmachen. Stockwerkeigentum hat sich zu einer hervorragenden Alternative zur Mietwohnung entwickelt, vor allem für gut verdienende Singles, junge Paare und Doppelverdiener oder ältere Menschen, deren Kinder selbständig geworden sind und die ihr Einfamilienhaus aufgeben wollen.

Kostenvorteil: Immobilienpreise in der Greater Zurich Area

Standardisierte Mietverträge

Die Mietverträge sind in der Schweiz meist standardisiert und regeln den Mietzins, Nebenkosten, Kaution («Depot»), den Beginn des Mietverhältnisses sowie die Kündigungsfristen und -termine. Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung («Depot») von maximal drei Monatsmieten verlangen, welches er im Namen des Mieters bei einer Bank anlegen und nach Beendigung des Mietverhältnisses samt Zinsen zurückerstatten muss. Die Mietkonditionen für Garagen- und Parkplätze werden meist in einer Zusatzvereinbarung geregelt. Für die Haustierhaltung wird eine schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigt. Die Nebenkosten sind die effektiven Aufwendungen für Heizkosten, Wasser, Allgemeinstrom und Hauswartskosten. Die Mietnebenkosten betragen normalerweise rund 10% der Miete. Sie werden meist als Vorauspauschale monatlich mit dem Mietzins bezahlt und jährlich abgerechnet. Die Differenz zwischen Vorausbezahlung und effektiven Kosten wird dem Mieter rückvergütet oder zusätzlich belastet.  Elektrizität wird nach effektivem Verbrauch direkt vom lokalen Elektrizitätslieferanten in Rechnung gestellt.

Erwerbsrecht von Immobilien durch Ausländer

a) EU-Staatsangehörige
mit Hauptwohnsitz und Erwerb in der Schweiz

EU-Staatsangehörige sind bezüglich des Erwerbsrechts von Immobilien den Schweizer Bürgern gleichgestellt, wenn folgende zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der EU-Staatsangehörige muss seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und muss sein Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten aus dem Freizügigkeitsabkommen ableiten (Ermöglichung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit). Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, darf er beliebige Grundstücke und Immobilien, nicht nur für den Eigengebrauch sondern auch als Zweitwohnung, Ferienwohnung oder als Spekulationsobjekt, erwerben.

b) Nicht-EU-Staatsangehörige
mit Hauptwohnsitz und Erwerb in der Schweiz

Der Erwerb von Wohneigentum durch Nicht-EU-Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in der Schweiz ist für den Eigengebrauch ebenfalls bewilligungsfrei, jedoch unterliegt der Erwerb von Zweit- und Ferienwohnungen sowie von Bauland grundsätzlich der Bewilligungspflicht.

 
   
     
   
     
     
   

Ländervergleiche

       
    Apartment Rent
(IMD 2010)
       
       
   

Marktstudien

       
    Swiss Property Market
(Wüest & Partner 2010)
       
    Swiss Real Estate Market
(Credit Suisse 2010)