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Hoher Wohnkomfort mit individuellem Ausbaustandard
Der schweizerische Immobilienmarkt verfügt über ein
breites Angebot an Wohnungen und Häuser zur Miete und zum Kauf.
Fast zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung leben in Mietwohnungen.
Entsprechend hoch ist der Ausbaustandard, welcher sich durch überdurchschnittlichen
Wohnkomfort und Individualität auszeichnet. Mietwohnungen sind in
der Regel unmöbliert, verfügen jedoch immer über eine komplett eingerichtete
Küche sowie über Radio-, TV- und Telefonanschlüsse. Je nach Ausbaustandard
stehen Waschmaschine und Trockner in der Wohnung selbst oder in
einer gemeinschaftlichen Waschküche im Haus zur Verfügung. Die Wohnungsgrösse
(Zimmerzahl) wird ohne Küche und Bad/WC angegeben, eine Essecke
oder ein grosser Eingangsbereich gelten als halbes Zimmer. Wohnungen
werden gründlich gereinigt übergeben.
Homegate
– Schweizerisches Immobilienportal
Immoclick
– Schweizerisches Immobilienportal
ImmoMarktSchweiz
– Schweizerisches Immobilienportal
ImmoScout24
– Schweizerisches Immobilienportal
ImmoStreet
– Schweizerisches Immobilienportal
NZZ
domizil – Online-Immobilienportal der Neuen Zürcher Zeitung
Tages-Anzeiger
– Führende Tageszeitung für Immobilienanzeigen
Schweizerischer
Mieterverband
Wohnraum in allen Preislagen
Die Schweizer sind Mieter. 65% der Wohnbevölkerung
in der Schweiz leben im Mietverhältnis, und dies nicht nur in den
unteren und mittleren Einkommensklassen. Aufgrund des knappen Bodens
und der exzellenten Bauqualität ist Wohnen in der Schweiz im Vergleich
zum benachbarten Ausland relativ teuer. Miet- und Kaufpreise richten
sich nach der Lage und dem Ausbaustandard des Objekts und variieren
stark, vor allem zwischen Stadt und Land. Grundsätzlich gilt: je
tiefer die Steuern (Gemeindesteuersatz) – desto höher die Immobilienpreise.
Durchschnittlich Verdienende geben zwischen einem Viertel und einem
Drittel ihres Einkommens für die Wohnungsmiete aus.
Das zur Verfügung stehende Bauland ist in der Schweiz knapp
bemessen und sehr gefragt. Entsprechend hoch sind die
Grundstückspreise, die häufig ein Drittel oder mehr des
Objektpreises ausmachen. Stockwerkeigentum hat sich zu einer
hervorragenden Alternative zur Mietwohnung entwickelt, vor allem
für gut verdienende Singles, junge Paare und Doppelverdiener
oder ältere Menschen, deren Kinder selbständig geworden sind und
die ihr Einfamilienhaus aufgeben wollen.
Kostenvorteil:
Immobilienpreise in der Greater Zurich Area
Standardisierte Mietverträge
Die Mietverträge sind in der Schweiz meist standardisiert
und regeln den Mietzins, Nebenkosten, Kaution («Depot»), den Beginn
des Mietverhältnisses sowie die Kündigungsfristen und -termine.
Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung («Depot») von maximal
drei Monatsmieten verlangen, welches er im Namen des Mieters bei
einer Bank anlegen und nach Beendigung des Mietverhältnisses samt
Zinsen zurückerstatten muss. Die Mietkonditionen für Garagen- und
Parkplätze werden meist in einer Zusatzvereinbarung geregelt. Für
die Haustierhaltung wird eine schriftliche Zustimmung des Vermieters
benötigt. Die Nebenkosten sind die effektiven Aufwendungen für Heizkosten,
Wasser, Allgemeinstrom und Hauswartskosten. Die Mietnebenkosten
betragen normalerweise rund 10% der Miete. Sie werden meist als
Vorauspauschale monatlich mit dem Mietzins bezahlt und jährlich
abgerechnet. Die Differenz zwischen Vorausbezahlung und effektiven
Kosten wird dem Mieter rückvergütet oder zusätzlich belastet. Elektrizität
wird nach effektivem Verbrauch direkt vom lokalen Elektrizitätslieferanten
in Rechnung gestellt.
Erwerbsrecht von Immobilien durch Ausländer
| a) |
EU-Staatsangehörige
mit Hauptwohnsitz und Erwerb in der Schweiz |
EU-Staatsangehörige sind bezüglich des Erwerbsrechts
von Immobilien den Schweizer Bürgern gleichgestellt, wenn folgende
zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Der EU-Staatsangehörige
muss seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und muss sein Recht,
sich in der Schweiz aufzuhalten aus dem Freizügigkeitsabkommen ableiten
(Ermöglichung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit). Sind diese beiden
Voraussetzungen erfüllt, darf er beliebige Grundstücke und Immobilien,
nicht nur für den Eigengebrauch sondern auch als Zweitwohnung, Ferienwohnung
oder als Spekulationsobjekt, erwerben.
| b) |
Nicht-EU-Staatsangehörige
mit Hauptwohnsitz und Erwerb in der Schweiz |
Der Erwerb von Wohneigentum durch Nicht-EU-Staatsangehörige
mit Hauptwohnsitz in der Schweiz ist für den Eigengebrauch ebenfalls
bewilligungsfrei, jedoch unterliegt der Erwerb von Zweit- und Ferienwohnungen
sowie von Bauland grundsätzlich der Bewilligungspflicht.
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